Die Verlassenschaftsabhandlung
Das Standesamt verständigt das örtliche Bezirksgericht vom Todesfall. Dieses bestellt den zuständigen Notar des Wohnortes, der sich mit Ihnen in Verbindung setzt.
Selbstverständlich können Sie sich auch an den Notar Ihres Vertrauens wenden.
Zum Besuch beim Notar bereiten Sie bitte folgende Dokumente vor:
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Namen, Adressen, Familienstand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
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Sterbe-, Geburts-, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel der/des Verstorbenen
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letztwillige Verfügung
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letzter Pensionsabschnitt der/des Verstorbenen
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kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass, z.B. Kontoauszüge, Sparbücher, Wertpapier-Depots, Belege über Forderungen und Verbindlichkeiten, Versicherungen, Grundbuchauszüge, Einheitswertbescheide, wichtige Verträge, Firmenbuchauszüge, KFZ-Papiere