Bestattung Mödling – Im Todesfall

Hier erfahren Sie mehr über die ersten Schritte nach einem Todesfall.

Abholdienst der Bestattung Mödling

Unser Abholdienst ist rund um die Uhr für Sie erreichbar – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.

Sollten Sie außerhalb der Bürozeiten anrufen, wird Ihr Anruf von unserem Anrufbeantworter entgegengenommen. Bitte hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer – der diensthabende Kollege ruft Sie umgehend zurück, um die Details der Abholung mit Ihnen zu besprechen.

  • Vertrauensvoller Kontakt
    Unsere Außendienstmitarbeiter sind umfassend geschult und führen die Abholung mit Einfühlungsvermögen und würdigem Respekt durch.

  • Absprache persönlicher Wünsche
    Nach Rückruf wird gemeinsam mit Ihnen der Abholungswunsch besprochen (z. B. Themen wie Kleidung oder Sargbeigaben).

Was Sie zunächst veranlassen sollten

Verständigen Sie bitte den Hausarzt bzw. den Notarzt, wenn der Sterbefall in einem Wohnhaus eingetreten ist. Der Hausarzt stellt unentgeltlich einen Behandlungsschein aus. Danach verständigen Sie bitte den Gemeindearzt. Nach Ausstellung des Freigabescheines kann die Abholung durch die Bestattung Mödling erfolgen.

  • Sie können unseren Mitarbeitern Bekleidung und Sargbeigaben für den Verstorbenen aushändigen – natürlich können Sie beides auch gerne zum Aufnahmegespräch mitbringen.

  • Sie erleichtern es uns, Ihnen behilflich zu sein, wenn Sie eine Dokumentenmappe, die Grabdaten des Friedhofes sowie allfällige Polizzen einer Bestattungsvorsorge-Versicherung vorbereiten.

  • Bitte verständigen Sie die Polizei, falls der Tod durch einen Unfall eingetreten ist oder Sie eine Fremdeinwirkung vermuten.
  • Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus ein, erfolgt die Totenbeschau durch den zuständigen Pathologen.
  • Ist der Sterbefall in einem Pflege- oder Altersheim eingetreten, kümmert sich das Pflegepersonal vor Ort um die ersten Schritte. Danach wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

Folgende Dokumente sollten Sie bereithalten

Wir haben Ihnen eine Auflistung an Dokumenten erstellt, welche Sie bereithalten sollten.

  • Totenbeschauschein
  • Geburtsurkunde (bzw. Geburts- und Taufschein)
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • urkundlicher Nachweis über einen akademischen Grad
  • gültiger Reisepass (bei ausländischen Staatsbürgern)

Was Sie anschließend erledigen sollten

  • Die Abmeldung des Hauptwohnsitzes wird automatisch über das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) vorgenommen. Die Abmeldung für allfällige Zweit- oder Nebenwohnsitze müssen Sie selbst vornehmen.

  • Auch Pensions- und Krankenversicherung werden automatisch über das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) informiert. Ein zusätzlicher Kontrollanruf wird jedoch empfohlen – in manchen Fällen kann eine Kopie der Sterbeurkunde erforderlich sein.

  • Eine Kopie der Sterbeurkunde benötigen Sie für die Verlassenschaftsabhandlung beim Notar.